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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (Nicht-Verbraucher)

Hinweis: Sie sind kein Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichen Sondervermögens? Dann finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher hier.

§ 1 Geltung der Bedingungen

Für die Lieferungen und Leistungen der Neonblue GmbH, Räcknitzhöhe 35A, 01217 Dresden (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) über das Online-Portal mygeogram.de erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Website erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie den Bestellprozess mit „kostenpflichtig Bestellen“ abschließen, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen spezifizierten Druckwerke bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website dann zustande, wenn

  • entweder Kreditkartenzahlung gewählt wurde, dann zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung;
  • wenn die Zahlungsart PayPal gewählt wurde, dann zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal;
  • im Übrigen nach der Aufgabe Ihrer Bestellung sobald Sie eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.

(4) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

§ 3 Preise

Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website oder bei Sonderanfragen unserem verbindlichen Angebot. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union (z. B. in die Schweiz) können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.

§ 4 Lieferung und Leistungszeit

(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.

(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.

(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 5 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware/höhere Gewalt

(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Dazu zählen auch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Seuchenbekämpfung (bspw. „Corona“), die den Betrieb, die Lieferketten oder sonstige Auswirkungen haben

(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.

(3) Wir können gemäß vom Vertrag zurücktreten, wenn

  • ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;
  • oder im Falle höherer Gewalt einschließlich Seucheneindämmungs- oder bekämpfungsmaßnahmen, das heißt, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen.

(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).

§ 6 Lieferung, Gefahrenübergang, Versand

(1) Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.

(2) Die Lieferzeiten richten sich nach dem Produkt und dessen Größe. Maßgebend ist jedoch der bei der Bestellung angezeigte Lieferzeitraum. Für Poster gilt in der Regel eine Lieferzeit von 2-5 Werktagen.

(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung des Werts sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteurinnen und Spediteure, Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.

(3) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.

(4) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

(6) Der Auftraggeber hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB.

§ 7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln/Gewährleistung

Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

(1) Ist die gelieferte Ware nicht mangelfrei, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.

(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen bzw. gegenüber einem früheren Auftrag,

(4) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

(5) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und nachfolgendem Absatz – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die nachstehenden Regelungen.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) –, auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden zusammengefasst als „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 2 (iv) oder (v) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit die Haftung danach beschränkt ist, ist auch eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.

§ 9 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der bestellenden Person vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

(2) Sie sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu bearbeiten oder im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(4) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

§ 10 Zahlung

(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Website bzw. im Bestellprozess zur Verfügung. Bei Zahlung mittels Kreditkarte oder PayPal wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen.

(2) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, erheben wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

(6) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

(7) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht vorher wenigstens in Textform unter Angabe der beanstandeten Rechnungsnummer und -position. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

§ 12 Daten und Auftragsunterlagen

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.

(2) Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

§ 13 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Dresden. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Vertragssprache ist deutsch.

(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

(5) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen). Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

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